Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz - Präsenz

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz - Präsenz

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz - Präsenz

Nach der seit 2002 gültigen Röntgenverordnung müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte alle fünf Jahre einen Nachweis der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz erbringen.

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die 5-Jahres-Frist für Ihre Aktualisierung einhalten. Das Datum der Aktualisierung richtet sich nach dem Approbationsdatum bzw. Erwerb der Fachkunde (= Datum + 5 Jahre) oder dem Zeitpunkt der zuletzt erfolgten Aktualisierung der Fachkundedurch erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurse eines ermächtigten Fortbildungsanbieter.

Sollte im Hinblick auf Ihre „persönliche“ 5-Jahres-Frist kein fristgerechter Kurs angeboten werden, empfehlen wir Ihnen, einen früheren Kurstermin wahrzunehmen.

Die FAZH GmbH bietet geeignete Kurse für alle diejenigen an, die eine Aktualisierung fristgemäß nachweisen müssen. Die Kurse schließen mit einer gesetzlich geforderten Kenntnisnachweisprüfung ab.

  • Kurse mit 5-stündiger Präsenzzeit und Vorbereitung durch Eigenstudium*
  • Kurse mit 8-stündiger Präsenzzeit (Eigenstudium enfällt)

* Beachten Sie folgendes für die Wahl eines 5-stündigen Kurses!

Ca. 4 Wochen vor dem Kurstermin werden Ihnen, ein speziell für das Eigenstudium konzipiertes Skriptum (Autor: Prof. Dr. Jürgen Becker, Düsseldorf) und Fragen zugesandt. Diese von Ihnen beantworteten Fragen schicken Sie bitte eine Woche vor Kursbeginn an die FAZH zurück.

Unsere Kurse wurden gemäß § 18a Abs. 4 RöV vom Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 64.5 als Aktualisierungskurse anerkannt und werden entsprechend der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Heilkunde und Zahnheilkunde" durchgeführt. Die Kurse werden in Frankfurt-Niederrad und Kassel angeboten.

  

Liegt der von Ihnen gewählte Veranstaltungstermin nicht innerhalb der tagesgenauen 5-Jahresfrist dann füllen Sie bitte den Antrag auf verspätete Aktualisierung aus. Nach Bearbeitung des Antrags erhalten Sie von uns eine Email mit dem weiteren Vorgehen. Der Antrag auf verspätete Aktualisierung gilt nur wenn Sie in Hessen tätig sind.

Den Antrag finden Sie hier zum Download. 

 

Weitere Kursinformationen

Zahnärztinnen und Zahnärzte

Sie versichern, dass der Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz bzw. die letzte Aktualisierung dieser Fachkunde im Strahlenschutz nicht länger als 5 Jahre vor dem von mir gewählten Veranstaltungsdatum erfolgt ist.

Liegt der von Ihnen gewählte Veranstaltungstermin nicht innerhalb der tagesgenauen 5-Jahresfrist dann füllen Sie bitte den Antrag auf verspätete Aktualisierung aus. Hierzu schreiben Sie bitte eine Email an roentgen@fazh.de

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069 427275 500
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roentgen@fazh.de