Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz - Online

Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz - Online

Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz - Online

Die seit 2002 gültige Röntgenverordnung sieht zwingend eine Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz der PraxismitarbeiterInnen vor, die einen „Röntgenschein“ besitzen und damit berechtigt sind, in der täglichen Praxis Patienten zu röntgen.

Wer muss die Kenntnisse aktualisieren?

Alle PraxismitarbeiterInnen, die auf Grund einer Ausbildung zum/zur ZahnarzthelferIn, künftig natürlich auch zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten, oder durch anerkannte Schulungen zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz berechtigt sind zu röntgen.

Wann und wie oft muss aktualisiert werden?

Alle 5 Jahre, entscheidend hierbei ist das Ausstellungsdatum Ihres „Röntgenscheins“ bzw. das Datum der letzten Aktualisierung.

Was sollte ich tun, wenn die letzte Aktualisierung schon länger als 5 Jahre her ist?

Liegt der von Ihnen gewählte Veranstaltungstermin nicht innerhalb der tagesgenauen 5-Jahresfrist dann füllen Sie bitte den Antrag auf verspätete Aktualisierung aus. Nach Bearbeitung des Antrags erhalten Sie von uns eine Email mit dem weiteren Vorgehen. Der Antrag auf verspätete Aktualisierung gilt nur wenn Sie in Hessen tätig sind.

Den Antrag finden Sie hier zum Download. 

 

Weitere Kursinformationen

Ihr Röntgenschein muss wieder aktualisiert werden?

Sie sind nach langer Berufspause wieder in einer Zahnarztpraxis tätig aber ihr Röntgenschein ist nach dieser langen Zeit nicht mehr gültig?

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die 5-Jahres-Frist für Ihre Aktualisierung einhalten. Das Datum der Aktualisierung richtet sich nach dem Ausstelldatum des Röntgenscheins im Rahmen der Ausbildung zur ZFA (Datum + 5 Jahre) oder dem Zeitpunkt der zuletzt erfolgten Aktualisierung der Kenntnisse

Sollte im Hinblick auf Ihre „persönliche“ 5-Jahres-Frist kein fristgerechter Kurs angeboten werden, empfehlen wir Ihnen, einen früheren Kurstermin wahrzunehmen.

Sollte der Termin ihrer letzten Aktualisierung länger als 5 Jahre zurück liegen, empfiehlt sich eine Antragstellung auf verspätete Aktualisierung.

Die FAZH GmbH bietet geeignete Kurse für alle diejenigen an, die eine Aktualisierung fristgemäß nachweisen oder die Kenntnisse im Strahlenschutz neu erwerben, müssen. Die Kurse schließen mit einer gesetzlich geforderten Kenntnisnachweisprüfung ab.

 

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Kontakt / Ansprechpartner

Team Röntgen

069 427275 500
069 427275 555
roentgen@fazh.de